Verwendung der Einnahmen aus der Aktion Mitmachen Ehrensache
Die Einnahmen der jährlichen Aktion von Mitmachen Ehrensache im Hohenlohekreis werden
zu Gunsten verschiedener sozialer Zwecke gespendet. Die jugendlichen Botschafterinnen und Botschafter
von Mitmachen Ehrensache teilen die Gelder in der Regel zwischen Hilfeinitiativen und dem Fonds von
Mitmachen Ehrensache (ME-Fonds) auf.
Aus dem ME-Fonds werden auf der Basis von Anträgen einzelne Projekte unterstützt. Die Botschafterinnen
und Botschafter entscheiden mit Unterstützung der ME-Aktionsleitung (in der Regel der Leiter der Jugendagentur)
anhand der folgenden Kriterien über die Projektanträge.
Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Projekten durch den ME-Fonds
Voraussetzung:
- Antragsstellung durch einen Verein oder Verband, einer Schule, eines Jugendreferates, eines Jugendhauses oder einer
sonst in der Jugendarbeit aktiven Gruppierung
- Antragssteller sind Jugendliche ab 14 Jahre oder Erwachsene
Förderbereiche:
- Projekte der offenen oder verbandlichen Jugendarbeit oder zwischen Jugendarbeit und Schule oder Berufswelt
Finanzierungskriterien:
- Projekt muss Bezug zum Hohenlohekreis (Orte, Gruppierungen etc.) haben
- Zuwendung nur in Form der Fehlbetragsfinanzierung, höchsten jedoch 500,- Euro
- Förderung in der Regel nur für ein Jahr
- Vergütung von Honorartätigkeiten nur in Ausnahmefällen
- Qualitative und quantitative Zielvorstellungen müssen im Antrag formuliert sein
- Ausbezahlung üblicherweise erst nach Einreichung des Verwendungsnach-weises mit Kurzbericht
- Internationale Jugendbegegnungen werden in der Regel nicht gefördert (zahlreiche andere Fördermöglichkeiten)
Links:
Stand März 2009